17. Januar 2022

Impfangebot des Landes für SchülerInnen jetzt nutzen – #Alle_für_Alle

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

unser Bundesland steht in den nächsten Tagen und Wochen erneut vor einer herausfordernden Kraftanstrengung, vor die uns die weiter anhaltende Corona-Pandemie stellt. Diese wird nur gemeinsam geschultert werden können.
Trotz der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Corona ist das erste Schulhalbjahr ohne größere Einschränkungen verlaufen. Ihre Kinder haben – begleitet von den bekannten Schutzmaßnahmen – täglich Präsenzunterricht. Es ist das übergeordnete Ziel der Landesregierung, auch bei steigenden Infektionszahlen flächendeckende Schulschließungen zu vermeiden, um Bildungs- und Chancengleichheit, erfolgreiche Bildungsbiografien und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Eltern, von Erwerbs- und Privatleben zu gewährleisten.

Als Landesregierung setzen wir stark auf die Erhöhung der Impfquote, auch der Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren, sowie eine massive Ausweitung der Booster-Impfkampagne. Nur geimpfte Menschen sind gut vor schweren Krankheitsverläufen mit Klinikaufenthalten geschützt. Die meisten unserer Lehrkräfte sind geimpft. Dies gibt nicht nur den Erwachsenen an den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit.

Aus diesem Grund möchten wir Sie ermuntern: Lassen Sie sich beraten und schützen Sie sich und Ihre Kinder. Bitte sprechen Sie Ihren Haus-, Kinder- oder Jugendarzt auf Impfmöglichkeiten für Ihre Kinder an. Auch in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte können Kinder ab 12 Jahren geimpft werden. Es besteht die Möglichkeit, Impftermine online oder telefonisch zu vereinbaren: www.corona-impftermin-mv.de oder unter 0385-202 71115 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr).

Darüber hinaus ist erneut beabsichtigt, dass auch mobile Impfteams der örtlichen Gesundheitsbehörden an oder im Umfeld von Schulstandorten, ggf. auch kooperierend mit Gemeindezentren, Impfungen, vorzugsweise am Nachmittag, anbieten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Anzahl an Impfinteressierten vorhanden ist. Dieses Schreiben heute dient daher einer ersten Interessenabfrage.
Zu Ihrer Information: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine allgemeine COVID-19 Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen. Die Impfung erfolgt nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko (vergleiche hierzu Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche vom 16.08.2021).

Die Impfung ist freiwillig. Geimpft wird mit dem für Kinder ab 12 Jahren zugelassenen mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech. Zusätzlich hat die STIKO angesichts des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Verbreitung der Omikron-Virusmutation am 13.01.22 eine Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech) empfohlen.

Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorherigen Corona-Schutzimpfung verabreicht werden. Das heute an Sie gerichtete Impfangebot Ihres Kindes umfasst somit die Möglichkeit zur Grundimmunisierung sowie zur Auffrischimpfung. Bitte beziehen Sie auch diese Option in Ihre Überlegungen ein. Für die Landesregierung ist es zudem unumstößlich, dass der Impfstatus von Kindern und Jugendlichen zu keinem Zeitpunkt eine Voraussetzung für die soziale oder schulische Teilhabe bildet. Der Zugang gerade für diese Altersgruppe zu Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens wird auch zukünftig nicht vom Vorliegen einer solchen Impfung abhängen.

Für Kinder im Alter zwischen 12 und 13 Jahren ist eine Begleitung durch ein Elternteil oder einen Erziehungsberechtigten während der Impfung zwingend erforderlich. Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren sollten zum Impftermin durch ein Elternteil begleitet werden. Falls keine Begleitung durch Sie erfolgen kann, müssen die 14- und 15-jährigen Kinder die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung zum Impftermin mitbringen.
Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine Begleitung durch die Eltern nicht erforderlich. Falls keine Begleitung durch Sie erfolgen kann, sollten aber auch die 16- und 17-jährigen Jugendlichen die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung zum Impftermin mitbringen.

Um den Einsatz der mobilen Impfteams optimal organisieren zu können, bitte ich Sie, sofern Sie Interesse an einer Impfung Ihres Kindes durch ein mobiles Impf-Team haben, dies mit dem beiliegenden Formular bis zum 21.01.2022 zu signalisieren. Diese Bedarfsmeldung dient der Steuerung der mobilen Teams und ist keine verbindliche Anmeldung. Selbstverständlich besteht für Sie als Eltern im Zusammenhang mit der Impfung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zeitgleich eine Impfmöglichkeit.

Falls Sie weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen den Familienleitfaden
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/coronaschutzimpfung-fuer-kinder-und-jugendliche-eine-entscheidungshilfe-fuer-eltern-und sorgeberechtigte.html

Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam mit Erfolg meistern! Schützen Sie sich selbst, schützen Sie Ihre Kinder und tragen Sie bitte dazu bei, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, regulär Ihre Kitas und Schulen zu besuchen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen

Simone Oldenburg – Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung

Stefanie Drese – Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport

 

Alle notwendigen Dokumente finden Sie auch nochmal hier:

Elternschreiben Impfen Ab 12 Jahren SM BM Schreiben

COVID 19 MRNA Aufklaerung V19

COVID 19 MRNA Anamnese Impfeinwilligung

Anlage 1 Meldebogen Der Eltern An Die Klassenleitungen

Pressemitteilung STIKO

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