25. September 2021

Ergänzendes Lern- und Förderangebot des Landes MV – einfach anmelden und nutzen

Liebe Eltern, liebe EGLianer,

in Ergänzung unseres Homepageartikels vom 12.05.2021 weist das Bildungsministerium nochmal ausdrücklich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme zusätzlicher außerschulischer Förderangebote hin.

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Nach den Herausforderungen des Schuljahres 2020/2021 hoffen Sie als Eltern und Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, nun im neuen Schuljahr auf einen Neustart mit größtmöglicher Normalität im Schul- und Lernalltag.

Die ersten vier Wochen des Schuljahres 2021/2022 wurden an den Schulen durch die Lehrkräfte genutzt, um die ganz individuellen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler zu bestimmen und zu planen, wie es weitergeht. Wo stehen die Schülerinnen und Schüler? Wie können wir ihnen am besten helfen und sie durch das Schuljahr hindurch dabei begleiten, pandemiebedingt entstandene Lernrückstände abzubauen? Zur Unterstützung vor Ort haben wir z. B. ein Programm aufgelegt, dass den Lehramtsstudierenden an den Hochschulen des Landes und auch ehemaligen Lehrkräften ermöglicht, die Schulen bei der Bewältigung dieser großen Aufgabe zu unterstützen und mitzuhelfen, zusätzliche Lernangebote für die Schülerinnen und Schüler in der Schule zu unterbreiten.
Insgesamt stehen den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern 38 Millionen Euro von Bund und Land für ein Aufholprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ zur Verfügung, mit dem viele verschiedene Unterstützungsmaßnahmen finanziert werden.

So wird es u.a. auch außerhalb von Schule möglich sein, pädagogisch begleitete Lernangebote in Anspruch zu nehmen, um entstandene Lernrückstände zu minimieren, selbst Angeeignetes zu festigen oder auch in den Abschlussjahrgängen die Prüfungsvorbereitung zu intensivieren. So freue ich mich, dass nach dem Sommerferienlernprogramm 2020 und dem Lern- und Förderprogramm 2020/2021 nun ein drittes Modul, das Lern- und Förderprogramm 2021/2022, ermöglicht werden kann:
– beginnend am 01. September 2021 bis zum letzten Freitag der Sommerferien 2022 am 12. August 2022,
– bis zu 30 direkt pädagogisch begleitete Förderstunden à 45 Minuten pro Schülerin/Schüler,
– finanziert seitens des Landes bis zu einem Förderstundensatz von 18,75 EUR,
– sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit,
– in Präsenz oder auch onlinebasiert.Die unkomplizierten Rahmenbedingungen ähneln denen der bisherigen Lern- und Förderprogramme.
Wer kann ein Lern- und Förderangebot wahrnehmen?

Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 an einer allgemeinbildenden Schule oder einem Fachgymnasium in Mecklenburg-Vorpommern lernen.
Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus kommt eine außerschulische Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) nur in Betracht, wenn
– für die dafür anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler die Lernförderung über das Lern- und Förderprogramm des Landes bereits vollumfänglich ausgeschöpft wurde und für eine weiterführende Lernförderung die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Bildung und Teilhabe gegeben sind.
– die gewünschte Lernförderung über die gesetzten Rahmenbedingungen des Lern- und Förderprogramms des Landes hinausgeht und die gesetzlichen Voraussetzungen für Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorliegen.
Wie kann ein Lern- und Förderangebot in Anspruch genommen werden?

Schritt 1:

Der Berechtigungsschein wird beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) angefordert: dazu ab 01.09.2021 im Internet auf der Programm-Website des LFI https://www.lfi-mv.de/foerderungen/Lern-und-Foerderprogramm/index.html mit dem dort bereits vorbereiteten E-Mail-Link den Berechtigungsschein zusenden lassen, ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zur Schülerin/zum Schüler ausfüllen.

Schritt 2:

Die Bestätigung des Schulbesuches im Schuljahr 2021/2022 erfolgt durch die Schule. Dafür werden Unterschrift und Stempel der Schule auf dem Berechtigungsschein eingeholt.
Schritt 3:

Der so ausgefüllte Berechtigungsschein wird bei einem selbst gewählten Anbieter von Lern- und Förderangeboten vorgelegt, das Angebot vereinbart und gestartet.

Eine Auswahl regionaler außerschulischer Anbieter von Lern- und Förderangeboten ist über das Angebot „Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) unter folgenden Links zu finden:  http://www.bildungs-karte.org

Wichtiger Hinweis: Über das Lern- und Förderprogramm 2021/2022 werden ausschließlich solche Angebote finanziell gefördert, die von außerschulischen Anbietern wie z.B. Nachhilfeinstituten oder aber auch gewerblich oder freiberuflich tätigen Einzelpersonen unterbreitet werden, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote in Mecklenburg-Vorpommern unterbreiten.

Schritt 4:

Am Ende der Lernförderung wird die Durchführung durch die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler auf dem Berechtigungsschein mit Unterschrift bestätigt, damit der Anbieter seine Leistung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern ordnungsgemäß abrechnen und seine Vergütung von dort erhalten kann.
Ich wünsche allen Eltern und den Schülerinnen und Schülern, dass sie gut begleitet durch das Schuljahr kommen. Die zusätzlichen Lern- und Förderangebote, die bis zum Ende der Sommerferien 2022 organisiert und in Anspruch genommen werden können, sollen – über das schulische Angebot hinaus- dabei unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Martin

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